Die Anhörung beim Betreuungsgericht: Was dort wirklich passiert
Vor jeder Betreuung steht ein persönliches Gespräch mit dem Gericht. Viele fürchten sich davor – dabei ist es der Termin, bei dem Sie am meisten…
WeiterlesenRechtlicher Betreuer · Mönchengladbach
Ich unterstütze Menschen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr vollständig allein regeln können – persönlich, respektvoll und mit klarem Blick für das, was im Einzelfall wirklich gebraucht wird.
Sie sollen einen Betreuer bekommen oder haben bereits einen Beschluss erhalten und wollen wissen, was das für Ihren Alltag bedeutet.
02Ihre Mutter, Ihr Bruder, Ihr Partner kann Dinge nicht mehr regeln. Sie überlegen, ob eine Betreuung der richtige Weg ist – und wie man sie anregt.
03Sozialdienst, Pflegeeinrichtung, Betreuungsbehörde oder Gericht: Der Assistent stellt aus Ihren Angaben ein fertiges Schreiben ans Betreuungsgericht zusammen.
Leistungen
Eine rechtliche Betreuung wird nie pauschal, sondern immer für konkrete Aufgabenbereiche eingerichtet. Je nach gerichtlichem Beschluss übernehme ich einen oder mehrere der folgenden Bereiche für Sie oder Ihre Angehörigen.
Verwaltung von Konten, Renten und laufenden Zahlungen, Überblick über Verträge und Rechnungen sowie Sicherung des Vermögens im Sinne der betreuten Person.
Abstimmung mit Ärztinnen, Ärzten und Pflegeeinrichtungen, Einwilligung in medizinische Maßnahmen und Wahrung Ihres erklärten oder mutmaßlichen Willens.
Klärung der Wohn- und Aufenthaltssituation – etwa bei der Frage nach einer geeigneten Unterbringung oder Pflegeeinrichtung, stets im Gespräch mit Ihnen.
Vertretung gegenüber Ämtern, Sozialleistungsträgern und Gerichten sowie Beantragung von Leistungen, auf die Sie Anspruch haben.
Abschluss oder Kündigung von Mietverträgen, Organisation eines Umzugs und Klärung aller Fragen rund um die Wohnsituation.
Schriftverkehr, Vertragsangelegenheiten und rechtliche Vertretung innerhalb der gerichtlich festgelegten Aufgabenkreise.
Für Angehörige & Gerichte
Wenn Sie glauben, dass eine nahestehende Person eine Betreuung benötigt, oder wenn Sie als Gericht oder Behörde tätig werden: hier finden Sie die notwendigen Informationen und Kontakte.
Eine Betreuung kann von der betroffenen Person selbst, ihren Angehörigen oder dem Amtsgericht angeregt werden. Das zuständige Amtsgericht Mönchengladbach überprüft die Notwendigkeit und bestellt gegebenenfalls einen Betreuer.
Die Vergütung eines beruflichen Betreuers ist gesetzlich festgelegt und wird vom Betreuungsgericht festgesetzt. Was das konkret bedeutet, können Sie selbst durchrechnen.
Zum VergütungsrechnerSie können einen bestimmten Betreuer vorschlagen – sowohl beruflich tätig als auch eine Privatperson. Das Gericht berücksichtigt Ihre Wünsche, wenn diese dem Wohl der betreuten Person entsprechen.
Ablauf
Das Betreuungsgericht überträgt mir die im Beschluss festgelegten Aufgabenkreise.
In einem persönlichen Gespräch verschaffe ich mir ein Bild von Ihrer Situation, Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Ich kümmere mich strukturiert um die übertragenen Bereiche und halte alle Beteiligten auf dem Laufenden.
Regelmäßiger, persönlicher Kontakt und transparente Kommunikation über den gesamten Betreuungszeitraum.
Über mich
Mein Weg zur rechtlichen Betreuung ist die konsequente Fortsetzung eines Berufslebens, das immer mit Menschen und ihren Anliegen zu tun hatte.
Ich habe eine pflegerische Ausbildung mit Schwerpunkt Behandlungspflege abgeschlossen und war viele Jahre in der pflegerischen und pädagogischen Betreuung tätig – unter anderem im Betreuten Wohnen für Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen. Dort habe ich gelernt, individuelle Hilfepläne konsequent umzusetzen und auf die tatsächlichen Bedürfnisse einzugehen, statt über Menschen hinweg zu entscheiden. Parallel dazu habe ich kaufmännische und organisatorische Erfahrung gesammelt: in der Kundenbetreuung, der Angebots- und Vertragserstellung, im Personalwesen und in der Buchhaltung. Aktuell vertiefe ich dieses Wissen in einer Weiterbildung zum Kaufmann im Gesundheitswesen mit den Schwerpunkten Leistungsabrechnung, Finanzbuchhaltung und Rechnungswesen – Kenntnisse, die mir bei der Vermögenssorge und im Umgang mit Kostenträgern unmittelbar zugutekommen. Seit über zehn Jahren engagiere ich mich außerdem ehrenamtlich als Trainer für Jugendliche und Seniorinnen und Senioren und war in Vorstandsarbeit von Vereinen aktiv. Diese Erfahrung im Umgang mit ganz unterschiedlichen Generationen und Lebenslagen bringe ich in jede Betreuung ein. Privat bin ich Vater von zwei Kindern – Verantwortung zu übernehmen und verlässlich für andere da zu sein, ist für mich kein Fremdwort, sondern gelebter Alltag.
Registriert als beruflicher Betreuer nach § 24 BtOG bei der Betreuungsbehörde der Stadt Mönchengladbach, seit 15. August 2025.
Infothek
Kostenlos, ohne Anmeldung, und alles läuft in Ihrem Browser – es wird nichts gespeichert und nichts übertragen.
Monatliche Pauschale nach Stufe, Wohnform und Vermögen berechnen – mit der Tabelle für 2026.
Zum Rechner 02Aufgabenkreis, Einwilligungsvorbehalt, Vermögenssorge – die Begriffe des Betreuungsrechts verständlich erklärt.
Nachschlagen 03Acht Fragen, die Ihnen eine erste Einschätzung geben, welcher Weg in Ihrer Lage naheliegt.
Test starten 04Kontakte, Medikamente und Vollmachten auf einem Blatt – ausfüllen, ausdrucken, an den Kühlschrank.
Mappe ausfüllenAktuelles
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WeiterlesenHäufige Fragen
Ein rechtlicher Betreuer wird bestellt, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter Ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr vollständig selbst regeln können – etwa bei Demenz, psychischen Erkrankungen, körperlichen Beeinträchtigungen oder Altersgebrechlichkeit.
Sie, Ihre Angehörigen oder das Amtsgericht können die Betreuung beim Amtsgericht Mönchengladbach anregen. Das Gericht überprüft dann, ob eine Betreuung notwendig ist, holt ein ärztliches Gutachten ein und hört die betroffene Person persönlich an. Bei Bedarf wird ein Betreuer bestellt.
Berufliche Betreuer erhalten eine gesetzlich festgelegte monatliche Pauschale, deren Höhe von Vergütungsstufe, Wohnform und Vermögen abhängt. Ist die betreute Person mittellos, zahlt die Landeskasse. Mit dem Vergütungsrechner auf dieser Website können Sie es unverbindlich durchspielen.
Ja, Sie können einen Betreuer vorschlagen – sowohl einen beruflichen wie mich als auch eine Privatperson (Angehörige, Freunde). Das Gericht berücksichtigt Ihren Wunsch, wenn dieser dem Wohl der betreuten Person entspricht.
Nein. Der Betreuer ist an die Aufgabenkreise des gerichtlichen Beschlusses gebunden und hat nur darin Entscheidungsgewalt. Ihr selbstbestimmtes Recht bleibt so weit wie möglich erhalten. Das Betreuungsgericht führt Kontrollen durch und kann Änderungen vornehmen.
Eine Betreuung bleibt so lange bestehen, wie sie notwendig ist. Das Betreuungsgericht überprüft regelmäßig, ob sie noch erforderlich ist. Wenn die Notwendigkeit entfällt, wird die Betreuung aufgehoben.
Ja. Sie können sich jederzeit an das Betreuungsgericht wenden, wenn Sie mit Ihrem Betreuer unzufrieden sind oder Bedenken gegen dessen Arbeitsweise haben. Das Gericht kann dann Änderungen vornehmen oder einen neuen Betreuer bestellen.
Beide haben Vor- und Nachteile. Ein vertrauter Angehöriger kennt Sie persönlich; ein beruflicher Betreuer wie ich bringt Erfahrung, Struktur und zeitliche Unabhängigkeit mit. Das Gericht entscheidet im Einzelfall, was am besten passt.
Kontakt
Ob als Betroffene, Angehörige oder auf Anregung des Gerichts – melden Sie sich gerne für ein unverbindliches erstes Gespräch. Ich vereinbare gerne einen persönlichen Termin, bei Ihnen, in meinem Büro oder telefonisch.
Derzeit sind einige Übernahmen geplant - rufen Sie gerne vor der Bestellung an
Rufen Sie mich einfach an. Wenn ich nicht drangehe, bin ich im Termin – sprechen Sie mir auf die Mailbox, ich rufe zurück.
Montag–Freitag: 9:00–16:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten können Sie gerne eine Nachricht über das Formular hinterlassen oder einen Termin vereinbaren.
Büro Dülkener Straße 2 · 41068 Mönchengladbach
Fax 02161 9044565
Wenn Ihnen Schreiben lieber ist als Anrufen – oder Sie etwas mitschicken möchten, das nicht ins Formular passt.